Bourgeat 2018

246 Allgemeine Verkaufsbedingungen - BOURGEAT ARTIKEL 1 - Anwendung der allgemeinen Verkaufsbedingungen - Drittwirksamkeit Gemäß Artikel 441-6 des Handelsgesetzbuches, Vorliegende allgemeine Verkaufsbedingungen bilden den Sockel der Verkaufsverhandlung und werden dem Käufer systematisch zugesandt oder überreicht, um ihm die Erteilung einer Bestellung zu ermöglichen. Sie gehen Einkaufsbedingungen vor, ausgenommen formelle und schriftliche Anerkennung des Verkäufers. ARTIKEL 2 - Bestellungen Um rechtswirksam zu sein, muss jede Bestellung die Menge und die Artikelnummern der verkauften Produkte bezeichnen. Von einer besonderen Abmachung abgesehen bringt die Bestellung für den Käufer die Annahme der Verkaufsbedingungen des Verkäufers mit sich. ARTIKEL 3 - Änderung der Bestellung Alle vom Käufer veranlassten Änderungen und Stornierungen der Bestellungen werden nur berücksichtigt, wenn sie vom Verkäufer akzeptiert werden und vor dem Versand der Produkte schriftlich eingegangen sind. ARTIKEL 4 - Preise Die Produkte werden geliefert zu Preisen, die zum Lieferzeitpunkt gültig sind, und zwar in Euro und unter Berücksichtigung der MwSt., die am Bestelltag anwendbar ist. Jede Änderung des MwSt.-Satzes kann auf den Preis der Produkte abgewälzt werden. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, seine Preise jederzeit unter Beachtung einer Frist von dreißig Tagen zu ändern. ARTIKEL 5 - Lieferung 5.1. Modalitäten Die Lieferung erfolgt gemäß Bestellung und zwischen Verkäufer und Käufer einvernehmlich festgelegten Modalitäten. 5.2. Risiken Transportschäden Die Waren reisen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Der Spediteur haftet allein für Schäden, Verluste, Diebstähle oder Verzögerungen bei Lieferung. Bei Anlieferung muss der Kunde unbedingt den Zustand der gelieferten Waren überprüfen, eventuell präzise Vorbehalte auf dem Ablieferungsschein des Spediteurs eintragen und diese gegenüber dem Spediteur per Einschreiben mit Rückschein innerhalb von 48 Stunden nach Warenerhalt bestätigen. Bei Direktlieferung an den Endabnehmer für Rechnung des Kunden haftet der Kunde für die Warenabnahme und das Anbringen eventueller Vorbehalte gegenüber dem Spediteur, wie im vorstehenden Absatz beschrieben. Bei Nichtbeachtung dieses Vorbehaltsanbringungsverfahrens kann der Verkäufer für eventuelle Transportschäden nicht haftbar gemacht werden. Fehlmengen Bei Rügen wegen Fehlmengen wird die Sendung wieder zusammengestellt und das überprüfte Gewicht ist maßgebend gegenüber dem im Frachtbrief verzeichneten Gewicht. Mangelrügen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich vorgebracht werden. ARTIKEL 6 - Warenabnahme Unbeschadet der gegenüber dem Spediteur zu treffenden Vorkehrungen, so wie vorstehend ausgeführt, müssen die Rügen bezüglich offensichtlicher Mängel oder Nichtübereinstimmung der gelieferten mit den bestellten Produkten oder dem Versandschein innerhalb von 5 Tagen nach Ankunft der Produkte schriftlich vorgebracht werden. ARTIKEL 7 - Retouren Jede Produktretoure muss auf einer förmlichen Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer beruhen. Ein ohne diese Vereinbarung zurückgesandtes Produkt wird zur Verfügung des Käufers gehalten und führt nicht zur Erstellung einer Gutschrift. Kosten und Risiken der Retoure gehen immer zu Lasten des Käufers. Jeder Retourenantrag muss innerhalb einer Frist von höchstens 5 Werktagen ab Lieferdatum der Ware formuliert werden. Bei Akzeptierung seitens des Verkäufers werden die Waren nur unter folgenden Bedingungen zurückgenommen : •die Produkte müssen sich in tadellosem Zustand befinden, ungebraucht sein und mit allem Zubehör und ihrer Dokumentation in der Originalverpackung zurückgegeben werden sowie immer mit dem Schutzfilm auf Inox-Oberflächen versehen sein. •die Verpackungs- und Transportkosten sowohl für Hin- als auch für Rückreise gehen zu Lasten des Kunden. Abgesehen von einem Irrtum des Verkäufers nimmt Letzterer einen Abschlag von 20% auf den Rechnungspreis der Waren vor, um die Verwaltungs- und Einlagerungskosten zu decken. Eventuelle Bestellungen von Produkten außerhalb des Katalogs gelten als fest und definitiv; diese „Nichtkatalog“-Produkte können in keinem Fall zurückgenommen werden. ARTIKEL 8 – Wiedergabe und Modifikation der Produkte Die fotografischen Wiedergaben der Katalogartikel des Verkäufers ebenso wie die sie begleitenden Auskünfte werden informationshalber gegeben. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, an allen seinen Fertigungen die Modifikationen vorzunehmen, die er für nützlich erachtet. Spezielle, nach einem Modell oder einer Zeichnung angefertigte Artikel fallen bezüglich der für Patente und Fälschungen geltenden Bestimmungen unter die Verantwortung des Käufers. Die Sonderartikel werden nicht zurückgenommen. ARTIKEL 9 - Garantie 9.1. Umfang Der Verkäufer garantiert die Waren nur unter normalen Benutzungsbedingungen und für die Dauer eines Jahres ab Fakturierung, deren Datum dem Käufer gegenüber wirksam ist. Bei einer Reparatur innerhalb der Garantiezeit werden die Ersatzteile vom Verkäufer kostenlos gestellt, während die Arbeitskosten der Kunde tragen muss. Die Hin- und Hersendekosten der Materialien und Ersatzteile sind ebenfalls vom Kunden zu tragen. Ersatzteile, unverzichtbar für den Gebrauch, sind, nach Produktions- einstellung noch während eines Zeitraums von 10 Jahren erhältlich. Der Verkäufer ist in Übereinstimmung mit den europäischen Richtlinien 2012/19/EU und 2011/65/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten im Herstellerregister der ADEME (Agence de l’Environnement et de la Maîtrise de l’Energie / Agentur für Umwelt und Energie) eingetragen. Soweit manche unserer Artikel von dem Dekret Nr. 2014–928 vom 23/8/2014 betroffen sind, übernimmt unser Unternehmen über ein von einem Öko-Organismus gemanagtes Sammelsystem die Organisation und die Finanzierung der Abholung und der Entsorgung unserer professionellen Elektro- und Elektronik-Geräte, die nach dem 13/08/2005 oder beim Austausch von entweder gleichwertigen oder dieselbe Funktion erfüllenden Artikeln auf den Markt gebracht wurden. Der Käufer verpflichtet sich, diese Modalitäten fedem späteren Käufer der Elektro- und Elektronik-Geräte mitzuteilen und die erforderlichen Informationen an den Öko-Organismus weiterzugeben. Am Ende der Nutzungsdauer der Elektro- und Elektronik-Geräte verpflichtet/verpflichten sich der Käufer und/oder der Endbenutzer, unserem Öko-Organismus auf der Website www.e- dechet.com oder telefonisch unter +33 (0)1 30 57 79 14 einen Auftrag zur Abholung zu erteilen und ihm den Ort, an dem die Elektro- und Elektronik-Altgeräte abgeholt werden können, mitzuteilen. Je nach den Umständen können diese entweder spontan zu einer Sammelstelle gebracht werden, oder von dem Öko-Organismus beim Endbenutzer abgeholt werden; bei Abholung von weniger als 500 Kg wird diese Letzterem in Rechnung gestellt. Dieser Öko-Organismus übernimmt die Abholung und die Entsorgung der Elektro- und Elektronik-Altgeräte in den DOM und den COM zu denselben Bedingungen wie in Kontinentalfrankreich. Die gesamte Verantwortung für die ausgemusterten Elektro- und Elektronik-Geräte geht bei der Abholung der Artikel oder bei der Abgabe an der Sammelstelle auf den Öko-Organismus über. ». 9.2. Ausschlüsse Die Garantie kommt bei offensichtlichen Mängeln nicht zum Tragen. Mängel und Beschädigungen, verursacht durch natürliche Abnutzung, externe Panne oder eine vom Verkäufer weder vorgesehene noch spezifizierte Produktmodifikation, sind ebenfalls ausgeschlossen. ARTIKEL 10 - Fakturierung Für jede Lieferung wird vom Verkäufer eine Rechnung ausgestellt. ARTIKEL 11 - Zahlung 11.1. Modalitäten Gemäß Gesetz Nr. 2008-776 vom 04. August 2008 sind die Rechnungen des Verkäufers zahlbar in 30 Tagen zum Monatsende. Jede Ware, versandt vom 01. bis 30. oder 31. eines Monats, wird im besagten Monat in Rechnung gestellt. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen ab dem Tag fällig, der dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungsdatum folgt. Zur Berechnung dieser Strafzahlungen wird in Anwendung von Artikel L.441-6 des Handelsgesetzbuches der Zinssatz der Europäischen Zentralbank auf ihre jüngste Hauptrefinanzierungsoperation zuzüglich Prozentpunkten herangezogen. Diese Vertragsstrafen sind völlig rechtmäßig. Gemäß den Paragraphen 441-6 frz. HGB und D. 441-5 frz. HGB ist der Schuldner von Rechts wegen für jeden Zahlungsverzug nebst den Verzugsstrafen verpflichtet, eine Pauschalentschädigung in Höhe von 40 € für die Forderungseinziehung zu zahlen.Auf eine zusätzliche Entschädigung kann auf Nachweisvorlage Anspruch erhoben werden, sollten die Kosten für die Forderungseinziehung den Betrag der Pauschalentschädigung übersteigen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, das seinem Kunden eingeräumte Volumen offener Rechnungen zu modifizieren. Bei Überschreitung dieses Volumens sind die Lieferungen durch vorherige Banküberweisung zu begleichen. 11.2. Forderung nach Sicherheitsleistung oder Zahlungsmittel Jede Verschlechterung des Kundenkredits kann die Forderung nach Sicherheitsleistung begründen, insbesondere Zahlung in bar oder mit einem Sichtwechsel, und zwar vor Ausführung der erhaltenen Bestellungen. ARTIKEL 12 - Risiken Der Käufer trägt die Risiken, selbst bei „franko“ vereinbartem Verkauf, ab Versand der Waren aus den Lagerhallen des Verkäufers. Daraus folgt im Besonderen, dass die Waren auf Rechnung und Gefahr des Käufers reisen, dem es in Übereinstimmung mit dem Vorgesagten obliegt, bei Schaden, Verlust oder Fehlmengen alle Vorbehalte anzumelden oder alle Regressansprüche gegenüber den verantwortlichen Spediteuren geltend zu machen. ARTIKEL 13 - Eigentumsvorbehalt Gemäß Artikel 2367 bis 2372 des Bürgerlichen Gesetzbuches, bleiben die Waren das Eigentum des Verkäufers bis zur vollständigen Bezahlung ihres Preises. ARTIKEL 14 - Zuständigkeit - Anfechtung Mangels gütlicher Beilegung ist bei einem beliebigen Rechtsstreit oder einer Anfechtung in Bezug auf Zustandekommen oder Ausführung der Bestellung allein die Gerichtsbarkeit von Vienne (Isère - Frankreich) zuständig, es sei denn, dass der Verkäufer die Anrufung einer anderen zuständigen Gerichtsbarkeit vorzieht. Diese Klausel findet Anwendung im beschleunigten Verfahren, bei Widerklage, Vielzahl von Beklagten oder Streitverkündung sowie unabhängig von Art und Modalitäten der Zahlung, ohne dass die eventuell in den Unterlagen der Käufer bestehenden Gerichtsstandsklauseln die Anwendung der vorliegenden Klausel verhindern können.

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